29.02.2016
Kein standardisiertes Messverfahren bei Messgeräten und Softwareänderungen nach neuem Eichrecht?


Der 54. VGT in Goslar ist nun einen Monat vorbei. Zeit genug, die Eindrücke zu verarbeiten und sich eingehend mit den Empfehlungen des AK V auseinanderzusetzen.

Für Messgeräte die nach dem 01.01.2015 eingeführt wurden oder eine Softwareänderung erfahren haben soll die Rechtsprechung zum standardisierten Messverfahren nicht angewandt werden. Doch damit nicht genug. Die Pflicht zum Abspeichern und Herausgaben aller Daten die zur Überprüfung einer Messung erforderlich sind, soll durch die Legislative gesetzlich normiert werden. Es scheint, als ginge der Weg tatsächlich in Richtung eines transparenten Verfahrens. Zumindest eröffnen die Interpretationen der neuen gesetzlichen Regelungen aus Goslar dem Rechtsanwalt im OWi-Verfahren viele neue Verteidigungsmöglichkeiten.

Wir haben für Sie die wichtigsten Erkenntnisse in unserer Stellungnahme zum 54. Verkehrsgerichtstag aufgearbeitet. Aber der Weg ist noch lange nicht zu Ende.

Der diesjährige 3. Saarbrücker Verkehrskongress am 03. Juni wird sich eingehend mit der Problematik und auch mit den prozesstatktischen Möglichkeiten beschäftigen, die sich aus dem neuen Eichrecht und den Ergebnissen von Goslar ergeben.

Weitere Informationen zum Kongressprogramm und eine online-Anmeldung finden Sie unter www.verkehrskongress.de

Unsere Stellungnahme, sowie das darin zitierte BGH-Urteil zu Betriebsgeheimnissen in Straf- und OWi-Verfahren finden Sie wie immer in unserer Infothek.