05.08.2016
ES3.0 – Wenn die sachverständige Praxis die Rechtsprechung überholt


Vermehrt erhalten wir Hinweise von Rechtsanwälten, dass sie bei Verfahren mit ES3.0-Messungen die Rohmessdaten nicht bekommen oder dass die Gerichte ihnen eine Entschlüsselung der Rohmessdaten verweigern.

Der Kampf um eine Entschlüsselung der Rohmessdaten ist aber auch gar nicht mehr notwendig. Nachdem die Firma eso mit der esoDIGITALES II viewer Software (Version 22.2.9.40) die Möglichkeit geschaffen hat, die Rohmessdaten offline aus der Falldatei zu extrahieren und auszuwerten, ist es der VUT Informatik in einem Verfahren am AG Homburg (Az.: 11 OWi 62 Js 1529/15 (162/15)) gelungen im Auftrag des AG in einem informationstechnischen Gutachten festzustellen, dass die ausgelesenen Rohmessdaten unverändert den in der Falldatei enthaltenen entsprechen.

Die Rohmessdaten werden von der Auswertesoftware also unverändert ausgegeben.

In unserer neuen Version der Allgemeinen Stellungnahme zu Messungen mit dem ES3.0 (Stand: 16.06.2016) teilen wir die neuen Ergebnisse zur Auswertbarkeit der Rohmessdaten ohne den externen Beitrag der Herstellerfirma eso über deren Internetportal mit.

Dadurch ist die aktuelle Rechtsprechung zum Thema der Herausgabe der Rohmessdaten überholt, weil es nun technisch möglich ist, die Rohmessdaten unabhängig und neutral einer selbstständigen Bewertung zu unterziehen.

Im Rahmen von statistischen Erhebungen, insbesondere auch durch Auswertung ganzer Messreihen wird die VUT also in Zukunft feststellen und wissenschaftlich belegen können, wie messgenau der ES3.0 arbeitet. Der VUT ist es jetzt möglich, die Messdateien des ES3.0 unabhängig und selbstständig auszuwerten. Die ESO Auswertesoftware stellt lediglich eine Plausibilitätsprüfung dar und ist in kritischen Fällen nicht geeignet Abweichungen festzustellen. Die einzige neutrale und wissenschaftlich korrekte Möglichkeit die Werte sicher und unabhängig zu prüfen, besteht über die Auswertung der Rohmessdaten mit Hilfe der Kreuzkorrelationen. Schon jetzt konnten in statistischen Mehrfachauswertungen Abweichungen von 1-2 km/h festgestellt werden.

Auch für die künftige Rechtsprechung kann sich hieraus die Frage ergeben, ob es sich beim ES3.0 überhaupt noch um ein standardisiertes Messverfahren handelt.

 

Für die Verteidigung wichtig:

Mit der Messdatei des ES3.0 ist die VUT unabhängig vom Hersteller und selbstständig in der Lage zu prüfen: