Die Streitigkeiten und Schwierigkeiten im Umgang mit Rechtsschutzversicherern sind genauso bekannt wie ärgerlich. Gerade in den letzten Wochen und Monaten führen wir jedoch vermehrt Verfahren.
Mit zunehmendem Erfolg. Vor kurzem hat das AG Paderborn bereits zur freien Gutachterwahl geurteilt.
Nun zog das AG Spandau nach und führt insbesondere aus:
Der Umstand, dass der vom Kläger mandatierte Rechtsanwalt einen anderen als den ihm von der Beklagten benannten Sachverständigen beauftragt hat, führt nicht nach § 82 Abs. 3 VVG zur Leistungsfreiheit der Beklagten.
Wir sind gespannt, ob die RSV eine weitere Pleite vor dem Amtsgericht hinnimmt, um obergerichtliche Rechtsprechung in der Sache zu vermeiden, die Lektion scheint jedoch eindeutig.
Man darf die Schikanen der Versicherer nicht hinnehmen.
In unserer kostenlosen Einführungsveranstaltung zu unserer Seminarreihe »Wie setze ich den Sachverständigen im OWi-Verfahren richtig ein?« sprechen wir ausführlich über das Thema.
Insbesondere:
Wie stelle ich am geschicktesten die Deckungsanfrage bei der RSV?
Welche RSV machen die größten Probleme?
Wie kann ich in (beinahe) jedem Fall ein VUT Gutachten beauftragen, trotz anderslautender Weisung?
Darüber hinaus legen wir auch unseren aktuellen und immer erfolgreicheren Ansatz der Begutachtung dar: Weg vom standardisierten Messverfahren, hin zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
Interesse?
Buchen Sie einen der noch verfügbaren Plätze!