Die Titel vieler Verkehrsmesstechnikseminare von Sachverständigen lauten „Fehlerquellen in Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen“. Dabei wird jedoch unterschlagen, dass die Fehlerquellen zu vielfältig, zu einzelfallabhängig und auch zu sehr vom Zusammenspiel verschiedener Faktoren abhängig sind, als dass darüber umfassend in einem Seminar aufgeklärt werden könnte.

Unsere Seminare zielen daher nicht auf die Schulung von technischem Sachwissen oder die Erklärung der Fehlerentstehung ab. Wir vermitteln Ihnen die relevanten Fehler, die in der anwaltlichen Verteidigung auftreten und helfen Ihnen so, diese zu vermeiden.

Unter dem Titel „Wie setze ich den Sachverständigen und sein Gutachten im OWi-Verfahren richtig ein“ zeigen wir Ihnen, was für eine ordentliche Beweisführung erforderlich ist, welche konkreten Fragen bei Mängeln in der Beweisführung auftreten und daher an den Sachverständigen zu richten sind. Genau auf diese Fragen kann sich der Sachverständige zur Gutachtenerstellung beziehen.

Selbstverständlich entsprechen unsere Seminare den Anforderungen des § 15 FAO. Der mögliche Umfang liegt zwischen 2 und 10 Stunden.

Unsere Seminare bieten wir auch nach individuellem Bedarf an. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür per Email unter info@vut-verkehr.de


Seminartermine:

Datum Ort Veranstalter

Vergangene Termine:

Datum Ort Veranstalter
10.06.2016 Schweinfurth Anwaltsverein Schweinfurth
15.10.2015 Ravensburg Anwaltverein Ravensburg
01.10.2015 Plauen Anwaltsverein Vogtland
21.04.2015 Itzehoe Anwaltverein Itzehoe
15.04.2015 Wiesbaden Anwaltverein Wiesbaden

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf unserem YouTube VUT Verkehrs-Channel informiert der vereidigte Gutachter und Sachverständige Hans-Peter Grün, wenn etwas auffällig ist im standardisierten Messverfahren. Dabei nimmt er kein Blatt vor den Mund und nennt auch immer "Ross und Reiter". Das sollten Sie sich abonnieren.

Aktuelles Video:
Was ist erforderlich, damit ein Messgerät dem "fairen Verfahren" genügt?
Das Messgerät TraffiStar S350 ist vom Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs direkt betroffen. Dass die Forderung nach dem Abspeichern der Rohmessdaten für alle Messgeräte gelten muss, ergibt sich aus der Urteilsbegründung.
Aber wie wird man den Forderungen des Verfassungsgerichtshofes gerecht? Welche Daten genau sind abzuspeichern? Und welche Maßnahmen der Gerätehersteller wären gerade nicht ausreichend, denn gerade Jenoptik hat bereits Maßnahmen angekündigt.