19.12.2024Die 6 wichtigsten Erkenntnisse aus 2024 fürs OWi–Verfahren
Das Jahr neigt sich dem Ende, Zeit zurückzublicken, was in den letzten 12 Monaten passiert ist, welche Entwicklungen es gab und welche Punkte es zu beachten gilt, wenn man in OWi–Sachen verteidigt.
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Vor ziemlich genau zwölf Monaten haben wir unsere Rohmessdatenstudie am Messgerät ES3.0 veröffentlicht. Die Ergebnisse sprechen für sich: Knapp ein Drittel aller Messungen führt nachweislich zu einer (mindestens 1 km/h) zu hohen Beanzeigung. Inhaltlich ist dieser Studie niemand entgegengetreten, insofern bleibt – auch wenn das Thema ein wenig in der Versenkung verschwunden scheint – die Bedeutung der Rohmessdaten fundamental für ein faires (weil prüfbares) OWi-Verfahren. Das OLG Saarbrücken (Beschl. v. 14.03.2024, Az.: 1 Ss (OWi) 7/24) hat noch einmal festgestellt, dass insofern die in Deutschland bislang leider einmalige Entscheidung des VerfGH Saarland (Beschl. v. 05.07.2019, Az.: Lv7/17) immer noch gilt, das BVerfG leider verpasst nachzuziehen, insbesondere aber auch nicht anders geurteilt. Weitere Verfahren sind dort anhängig, so dass es umso wichtiger ist, die Bedeutung und Aktualität dieses Themas hochzuhalten.
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