24.06.2015
XV3 Messgeräte offensichtlich nicht zulassungskonform!


Wie uns aus einem Schreiben der PTB vom 22.05.2015 bekannt geworden ist, gibt es bei zahlreichen XV3 Geräten Probleme hinsichtlich der Gerätezulassung.

Dabei geht es um die vorgeschriebene Länge eines Verbindungskabels zwischen Rechnereinheit und Bedien-/Funkempfänger.

Dieses ist in der Zulassung mit „< 3m“ angegeben. Tatsächlich haben Prüfungen gezeigt, dass diese Länge in der Praxis in vielen Fällen überschritten wird.

Daraus ergibt sich, dass die betroffenen Geräte nicht mehr mit der Gerätezulassung der PTB übereinstimmen.

Auch ist festzuhalten, dass aufgrund der neuen Regelungen zum Inverkehrbringen und Bereitstellen von Messgeräten (früher Zulassung) die seit dem 01.01.2015 in Kraft sind, die PTB nicht mehr befugt ist, die Problematik über eine nachträgliche Zulassungsänderung anzugehen.

Vielmehr hat die PTB in ihrer Stellungnahme vom 22.05.2015 festgestellt, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als „die Umrüstung der betreffenden Kabel der bestehenden Geräte“ auf die in der Zulassung festgelegte Kabellänge von <3 m.

Damit bleibt folgendes Problem bestehen: es sind/waren Geräte des Typs XV3 im Einsatz, die zum Tatzeitpunkt nicht mit der Gerätezulassung übereinstimmen/übereinstimmten.

Fraglich ist auch, ob die Eichung nicht zulassungskonformer Geräte Bestand haben kann, was im einzelnen Verfahren zu klären ist.

Da alle Geräte vom Verwender/Hersteller auf eine korrekte Kabellänge zu prüfen und gegebenenfalls umzurüsten sind, muss auch feststellbar sein, ob zum Messzeitpunkt eine korrekte Kabellänge vorlag.

Insofern ist also zur Zeit anzuraten, in jedem Einzelfall beim Gerätbetreiber der Frage nachzugehen, ob die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen beim verfahrensgegenständlichen Messgerät eingehalten wurden oder nicht.

Konkret:
„Welche Länge hatte das Verbindungskabel zwischen Rechnereinheit und Bedien-/Funkempfänger zum Messzeitpunkt.“

Die Thematik wird in unseren Gutachten ab dem heutigen Zeitpunkt natürlich intensiv bearbeitet.