Gutachten

Der Verteidiger benötigt im OWi-Verfahren ein Sachverständigengutachten

Wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird, geschieht dies in aller Regel in einem anerkannten Messverfahren, dem standardisierten Messverfahren (SMV). Der BGH hat dieses in seiner Grundsatzrechtsprechung eindeutig beschrieben (BGH Urteile vom 19.08.1993, Az.: 4 StR 627/92 und vom 30.11.1997, Az.: 4 StR 24/97)

Bei der Bewertung einer amtlichen Messung geht es danach um mehr, als um ein Abhaken der Anforderungen, die sich aus der Bedienungsanleitung ergeben. Die Messung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Nur der versierte technische Sachverständige kennt die Probleme eines Messprinzips und damit eines Messverfahrens und kann daran orientiert auch die richtigen Fragen stellen. Nur diese Fragen bringen Sie als Verteidiger auf den richtigen Weg bei Ihrer Suche nach Antworten. Die vom Sachverständigen vorgegebene Fehleranalyse bildet dabei die Basis für die richtigen und zielführenden Beweisanträge.

Die Frage nach einem korrekten Messergebnis kann der Verteidiger daher nicht ohne einen Sachverständigen beantworten.

Die VUT ist Ihr richtiger Partner

Unsere Sachverständigen beschäftigen sich ausschließlich und nicht neben anderen Sachgebieten mit der Thematik der Verkehrsmesstechnik. Diese Spezialisierung treiben wir voran, indem wir unser Team aus allen Bereichen rekrutieren, die mit der repressiven Verkehrsüberwachung in Zusammenhang stehen:

  • Physik
  • Informatik
  • Ingenieurswissenschaften
  • Polizeiliche Verkehrsüberwachung
  • Rechtswissenschaften

Unsere Sachverständigen leben dabei eine ständige Kommunikation, die immer wieder neue Fragen aufwirft und so für eine ständige Weiterentwicklung unseres Erkenntnisstandes und unserer Arbeitsweise sorgt.

Die Sammlung von Informationen hilft uns dabei, die Existenz und die Veränderungen von mittlerweile 9.000 Messgeräten in unserer Messgerätedatenbank zu verfolgen. Unsere Messstellendatenbank mit 5.000 Datensätzen nutzen wir, um die Widersprüche in den rechtlichen und taktischen Anforderungen einzelner Messstellen aufzuzeigen.