Benötigte Unterlagen und häufige Fragen

Wie lange ist die allgemeine Bearbeitungsdauer?
  • Die allgemeine Bearbeitungszeit liegt zwischen 4 – 6 Wochen.
  • Bei einer etwaigen Anforderung von Unterlagen kann sich die Bearbeitung verzögern.
  • Terminmitteilungen versuchen wir selbstverständlich zu berücksichtigen.
Wie hoch fallen die Kosten für ein Gutachten aus?
Die Bearbeitung eines Auftrages ist individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig, weswegen wir keinen Pauschalbetrag nennen können. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das Gutachten ist über die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) gedeckt. Sofern eine direkte Abrechnung mit der Rechtschutzversicherung gewünscht wird, benötigen wir zu den oben genannten Unterlagen auch die entsprechende Deckungszusage.
Sind die Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen bezüglich der Gutachter in Ihrem Haus erfüllt?
Wir erfüllen die Voraussetzungen der Rechtsschutzversicherer, da in unserem Unternehmen zwei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig sind.
Ist eine Absprache der Deckungszusage mit der Rechtsschutzversicherung durch die VUT möglich?
Wir würden Ihnen diesen Service gerne anbieten, allerdings wissen wir aus Erfahrung, dass die Rechtsschutzversicherer die Deckung nicht mit uns, sondern mit der Kanzlei klären wollen. Ein entsprechender Hinweis bei der Meldung des Mandates, dass eine Beauftragung in Erwägung gezogen wird, reicht allerdings in den meisten Fällen aus.
Wie übermittle ich Ihnen den Auftrag und weitere Unterlagen?
Am besten nutzen Sie webakte, um uns auch große Datenmengen schnell und sicher zu übermitteln. Weiter zu webakte ►
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Das hängt vom Einzelfall, insbesondere dem eingesetzten Messgerät, ab. Allgemein werden jedoch benötigt:
  • Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid
  • Messprotokoll
  • Eichschein
  • Bilder des Betroffenen (sofern im angewendeten Messverfahren Bilder gefertigt werden)
  • Testbilder (sofern im angewendeten Messverfahren Testbilder gefertigt werden)
  • Schulungsbescheinigung der Messbeamten
Was ist ein F-Gutachten?
In einem F(ahrererkennungs)-Gutachten treffen wir Aussagen darüber, ob die in der Akte vorhandenen Bilder des Betroffenen aus technischer Sicht dazu geeignet sind, die Fahrereigenschaft feststellen zu können.