Vorgänge beurteilen und begutachten.

Anwälten von Beginn an beistehen.

Geblitzte nach Fallsichtung Kanzleien zuführen.

Unumstößlicher Grundsatz: Keine Vermutungen.


DER VERTEIDIGER BENÖTIGT IM OWI-VERFAHREN EIN TOP GUTACHTEN.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird, soll das in einem anerkannten Messverfahren, dem standardisierten Messverfahren (SMV) geschehen. Der BGH hat dieses in seiner Grundsatzrechtsprechung eindeutig beschrieben (BGH Urteile vom 19.08.1993, Az.: 4 StR 627/92 und vom 30.11.1997, Az.: 4 StR 24/97)

Bei der Bewertung einer amtlichen Messung geht es danach um mehr, als um ein Abhaken der Anforderungen, die sich aus der Bedienungsanleitung ergeben. Die Messung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Nur der versierte technische Sachverständige kennt die Probleme eines Messprinzips und damit eines Messverfahrens und kann daran orientiert die richtigen Fragen stellen. Die vom Gutachter vorgegebene Fehleranalyse bildet die Basis für die richtigen und zielführenden Beweisanträge.

Im Ergebnis: Die Frage nach einem korrekten Messergebnis kann der Verteidiger nicht ohne einen Sachverständigen beantworten.

Ruft uns bereits zu Beginn des Falls der Anwalt zur Seite, können wir mit dem VUT Data-Service die Ermittlungsakten-Prüfung vornehmen und so gewährleisten, dass der Erfolg nicht an einer unvollständigen Aktenlage scheitert.


MIT VERDAMMT VIEL SACHVERSTAND

Michael Zell
Mathias Grün

Unsere Sachverständigen beschäftigen sich seit vielen Jahren ausschließlich und nicht neben anderen Sachgebieten mit der Thematik der Verkehrsmesstechnik Diese Spezialisierung treiben wir voran, indem wir unser Team aus allen Bereichen rekrutieren, die mit der repressiven Verkehrsüberwachung in Zusammenhang stehen.

Wir beobachten dabei die Veränderungen der Rahmenbedingungen aufs Genaueste. Von Herstellerseite, Softwareseite und von Seiten der öffentlichen Messanlagen-Betreiber. Dabei prüfen wir jede Änderung auf ihre möglichen Maßnahmen hin, diskutieren diese im Kreis der Fachleute und ziehen unsere Schlüsse daraus. So ändert sich unsere Sichtweise auf Basis veränderten Erkenntnisstandes permanent.

Das Sammeln von Informationen hilft uns dabei, die Existenz und Veränderungen von mittlerweile 10.000 Messgeräten in unserer Messgerätedatenbank zu verfolgen. Unsere Messstellendatenbank mit Tausenden Datensätzen nutzen wir besonders, um die Widersprüche in den rechtlichen und taktischen Anforderungen einzelner Messstellen aufzuzeigen



PHYSIK


PHYSIK


INFORMATIK


INGENIEURSWISSENSCHAFTEN


RECHTSWISSENSCHAFTEN


WIR HABEN SO VIEL WISSEN, DASS WIR ES GERNE WEITER GEBEN

Sie sind Anwalt, Sie sollten hier etwas Zeit investieren.

Unter dem Titel „Wie setze ich den Sachverständigen und sein Gutachten im OWi-Verfahren richtig ein“ zeigen wir Ihnen, wie das Gutachten Ihre Verteidigungsstrategie zum Erfolg führen kann - oder alles zerstören. Selbstverständlich unsere Seminare den Anforderungen des § 15 FAO. Der mögliche Umfang liegt zwischen 2 und 10 Stunden.