22.04.2016
Messdatenverschlüsselung – die Firma ESO knickt langsam ein!


Seit Einführung der Software 1.007 Mitte des Jahres 2013 verschlüsselt die Firma ESO unberechtigter Weise (siehe Urteile LG Halle, OLG Naumburg) wirksam die Rohmessdaten und verhindert so eine Auswertung durch Sachverständige. Auf vielfache Kritik hin wurden die kostenpflichtigen Dienste des "online-Auswertetools" esodata.esoDigitales.de und einer Entschlüsselung im Hause der Firma eso bereitgestellt.

Nicht nur wir sondern auch Anwaltschaft und Gerichte, wie beispielsweise die Urteile der aus Meißen und Bad Kissingen zeigen, hielten dieses "Entgegenkommen" noch nicht für ausreichend.

Und offenbar zeigt der massive – auch gerichtliche Druck – der letzten Monate Wirkung.

Seit einigen Wochen vertreibt die Firma ESO eine neue Version des Auswerteprogramms EsoViewer SV.

Diese Software ermöglicht den Export von Rohmessdaten (und zwar offline) in eine Textdatei und in der Folge die eigenständige Auswertung der Daten durch Sachverständige.

Soweit so gut. Es bleiben jedoch auch jetzt noch Kritikpunkte an der Verfahrenspraxis offen:

Denn unklar bleibt auch weiterhin, ob die vom Auswerteprogramm angezeigten Rohmessdaten unverändert aus der Messdatei ausgelesen wurden.

Mit den mittlerweile vorliegenden Informationen und einem entsprechenden Gerichtsbeschluss wäre auch diese Frage zu beantworten.

Und interessant wäre eine Beantwortung allemal, denn schon die ersten Auswertungen mit der neuen Exportmöglichkeit der Rohmessdaten hat einige deutliche Abweichungen vom angezeigten seitlichen Messabstand aufgezeigt.

Und dies, obwohl die PTB in einer neueren Stellungnahme vorgibt so genau geprüft zu haben, dass jede Abweichung ausgeschlossen sei, gleichzeitig aber auch Versäumnisse im Prüfverfahren zugesteht.

Genaueres zur neuesten Stellungnahme der PTB erfahren Sie in einem weiteren Beitrag.