Zwei Messverfahren, bei denen keine Rohmessdaten abgespeichert werden (Leivtec XV3 und TraffiStar S350). Zwei Entscheidungen aus Neunkirchen und St. Ingbert. Zwei Freisprüche, die klar strukturiert aufzeigen: ohne die nachträgliche Prüfbarkeit eines Messwertes kann es keine Verurteilung geben.
Immer mehr Amtsgerichte schließen sich dieser Argumentation an und auch wir vertreten diese Ansicht seit Jahren.
Nun gilt es den langsam festzustellenden Meinungsumschwung bei den Amtsgerichten weiter zu unterstützen und diesen entscheidenen Diskussionspunkt weiterhin in die Gerichtssäle zu tragen.
Nutzen Sie gerne unsere Argumention für Ihre Verteidigung.