19.07.2017
Ausführliche Stellungnahme: Warum das standardisierte Messverfahren nur mit Rohmessdaten funktioniert


Zwei Messverfahren, bei denen keine Rohmessdaten abgespeichert werden (Leivtec XV3 und TraffiStar S350). Zwei Entscheidungen aus Neunkirchen und St. Ingbert. Zwei Freisprüche, die klar strukturiert aufzeigen: ohne die nachträgliche Prüfbarkeit eines Messwertes kann es keine Verurteilung geben.

Immer mehr Amtsgerichte schließen sich dieser Argumentation an und auch wir vertreten diese Ansicht seit Jahren.

In unserer aktuellen Stellungnahme befassen wir uns detailliert mit diesem Thema. In einer ausführlichen Argumentationskette legen wir dar, warum unserer Ansicht nach kein Messverfahren standardisiert sein kann, bei dem keine Rohmessdaten vorliegen. Mit konkreten Beispielen wird auch die Argumentation der PTB und einiger Oberlandesgerichte widerlegt.

Nun gilt es den langsam festzustellenden Meinungsumschwung bei den Amtsgerichten weiter zu unterstützen und diesen entscheidenen Diskussionspunkt weiterhin in die Gerichtssäle zu tragen.

Nutzen Sie gerne unsere Argumention für Ihre Verteidigung.