In der Vergangenheit sind wir bereits erfolgreich gerichtlich gegen das eigenwillige Zahlungsverhalten eines großen Rechtsschutzversicherers vorgegangen. Nun häufen sich in letzter Zeit Hinweise, dass wieder einige Rechtsschutzversicherer versuchen, ihre Zahlungspflicht einzuschränken bzw. in die Ausübung der Verteidigung maßgeblich einzugreifen.
Nach unserem Kenntnisstand hat sich jedoch an der Rechtslage nichts geändert.
In diesem Zusammenhang dürfen wir erneut darauf hinweisen, dass die Kommunikation und Auseinandersetzung mit der Rechtsschutzversicherung - je nach Wunsch unserer Kundschaft - zu unserem Leistungsspektrum gehört.
Sie wollen diese Leistung in Anspruch nehmen? Sie haben Fragen zu einem konkreten Fall? Ihre Versicherung versucht, Ihnen einen bestimmten Sachverständigen aufzuerlegen?
Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da.