03.05.2019
Immer wieder RSV – aktuelle Entwicklungen und Probleme


Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Arbeit der letzten Monate: Rechtsschutzversicherer versuchen immer häufiger ihre vereinbarte Leistungspflicht zu schmälern oder zu umgehen:

Die Schlagwörter der Argumentation sind immer wieder die Gleichung. Eines hat jedoch auch das LG Wuppertal (Az.:26 Qs 214/17) kürzlich noch einmal eindeutig klar gestellt:

„die Beauftragung des Privatsachverständigen pp. bereits mit Zustellung des Bußgeldbescheides für

die Betroffene notwendig erscheinen durfte. Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass der

Verteidiger mangels eigener technischer Sachkunde [...] anderweitig nicht in der Lage gewesen wäre,

konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messanlage zu begründen.“

Das bedeutet, dass ohne eine unabhängige sachverständige Unterstützung die effektive Verteidigung in OWi-Sachen nicht mehr möglich ist.

Wir bieten Ihnen daher weiterhin:

In den meisten Fällen haben wir eine Lösung des Problems:

Kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine nach unserer Auffassung in der Regel nicht notwendige erweiterte Deckungszusage anfordern bzw. eine meist ungerechtfertigte Einschränkung des Versicherungsschutzes akzeptieren.