Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Lv 7-17 vom 05.07.2019) entscheidet, dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar. Die hierzu ergangenen verurteilenden Entscheidungen des OLG Saarbrücken (Ss RS 22/2017 vom 26.06.2017) und AG Saarbrücken (22 Owi 859/16 vom 28.03.2017) wurden deshalb aufgehoben.
Ganz interessant ist dabei der Hinweis des Verfassungsgerichtes an das OLG Saarbrücken, dass alle künftig zu beurteilenden Vorgänge des OLG, welche nicht dieser Entscheidung entsprechen, ebenfalls aufgehoben werden!
Hier wird sich für all unsere Kunden zeigen, wie sinnvoll die rechtzeitige Einschaltung von VUT zur technischen Begründung der entsprechenden Anträge ist und war.
Eine ausführliche Stellungnahme aus technischer Sicht erfolgt in Kürze. Die Lektüre der schon bestehenden Artikel unseres Hauses kann nur empfohlen werden:
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Aktuelle Stellungnahmen https://vut-verkehr.de/aktuelles
Aus diesem Anlass erfolgt eine Ausstrahlung zum Thema in Marktcheck.
Die Sendung kann unter folgendem Link nachvollzogen werden: Urteil: Blitzer-Fehler leichter nachweisbar