30.09.2015
Falldateien ohne Signatur – Vernichtung von Beweismitteln


Bei Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen wird der Verstoß – von wenigen Ausnahmen wie Handlasermessgeräten abgesehen – heute ausschließlich digital in Form der digitalen Falldatei bzw. Messdatei dokumentiert.

Um diese digitale Falldatei vor Veränderung zu schützen setzen alle am Markt befindlichen Hersteller digitale Signaturen ein. Eine Praxis, die in der angewandten Form schon seit langem von uns kritisiert wird, da sie bedeutend weniger Sicherheit bietet, als von den Herstellern und der PTB vorgegeben wird.

Davon unabhängig stellen die innerstaatlichen Bauartzulassungen der einzelnen Messgeräte sowie die PTB übereinstimmend und zweifelsfrei fest, dass nur die signierte Falldatei das unveränderbare Beweismittel ist.

Trotzdem entdecken wir in jüngerer Zeit durch das stete Anfordern der Messdatei immer wieder Falldateien von Jenoptik Messgeräten, bei denen die digitale Signatur nicht vorhanden ist, obwohl die Dateien bei einfacher Betrachtung nicht von „echten“ Falldateien zu unterscheiden sind.

Ob die Übersendung unsignierter Dateien aus Unwissenheit oder zum Verschleiern möglicher Probleme oder gar zur Täuschung über einen Verlust der Datei erfolgt, kann nur vermutet werden. Fest steht jedoch: Nur die signierte Falldatei ist das Beweismittel und ohne Beweismittel keine Verurteilung!

Sie sollten daher in jedem Fall:

Zur Begründung der Herausgabe ist das Vorbringen eines initialen Zweifels nicht nötig. Die signierte Falldatei ist das Beweismittel und gehört als solches zur Akte. Das OLG Oldenburg hat dies im Mai diesen Jahres bestätigt, als es ein Versagen der Herausgabe der Falldatei als rechtsfehlerhaft rügte. Nach Auffassung des OLG ist die signierte Falldatei „Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung“ (2 Ss (OWi) 65/15).