Das Messgerät TraffiStar S350 ist vom Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs direkt betroffen. Dass die Forderung nach dem Abspeichern der Rohmessdaten für alle Messgeräte gelten muss, ergibt sich aus der Urteilsbegründung.
Aber wie wird man den Forderungen des Verfassungsgerichtshofes gerecht? Welche Daten genau sind abzuspeichern? Und welche Maßnahmen der Gerätehersteller wären gerade nicht ausreichend, denn gerade Jenoptik hat bereits Maßnahmen angekündigt.
Unter anderem mit diesen wichtigen Fragen für die weitere praktische Arbeit im OWi-Verfahren beschäftigen wir uns in unserem youtube-Beitrag.