Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob Rohmessdaten im verkehrsrechtlichen OWi-Verfahren eine nachträgliche Überprüfung einer Messung ermöglichen und daher im Sinne eines fairen und rechtsstaatlichen Messverfahrens abzuspeichern und der Verteidigung zur Verfügung zu stellen sind.
Eines der wenigen Messgeräte, das diese Rohmessdaten abspeichert, ist der ES 3.0. Schon seit längeren (News vom 05.02.2019) können wir bei diesem Gerät Beeinflussungen des Messwerts durch LED-Licht der gemessenen Fahrzeuge nachweisen.
In einem konkreten Einzelfall haben wir nun eine Abweichung von mehr als 6 km/h festgestellt, sowie eine um mehr als 4 Meter abweichende Abstandsanzeige. Beide Werte liegen deutlich außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen und unterstreichen einmal mehr eindrucksvoll:
Fehlmessungen sind Realität und Rohmessdaten helfen dabei, sie aufzuspüren und zweifelsfrei zu belegen.