Das Thema „Beschilderung“ wird bei der Sanktionierung sämtlicher Verkehrsteilnehmer im fahrenden, gehenden und stehenden Zustand absolut unterschätzt. Es ist nicht damit getan, einfach ein Schild hinzustellen und/oder dessen Befolgung zu überwachen, sondern jede Maßnahme muss der Örtlichkeit angemessen und für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sein; nur dann ist die freiwillige (= erstrebenswerte) Befolgung zu erwarten.
Anders als bei Abfassungen zu Messverfahren und -geräten, bei denen es auf die wissenschaftliche Korrektheit ankommt, soll es in dieser Kolumne etwas lockerer zugehen.
Den Beginn macht die folgende Beschilderung, mit der die Behörde erreichen wollte, dass Anwohner, die in einem Gebiet mit hohem Parkdruck leben, möglichst immer einen freien Parkplatz auffinden.
Die Anwohner staunten insofern nicht schlecht, als sie eines schönen Donnerstags unzählige Fahrzeuge mit „Knöllchen“ am Scheibenwischer vorfanden. Denn eine neue Mitarbeiterin hatte auf Ihrem Rundgang die schon gefühlt ewig dort stehende Anordnung (zum ersten Mal) richtig gelesen und festgestellt, dass Anwohner ausschließlich davon befreit sind, Samstags eine Parkscheibe auslegen zu müssen. Während die „Fremdparker“ nun eine korrekte Verhaltensweise an den Tag legten, hatten die Anwohner eben keinen Parkschein gezogen – und es wurde fleißig der Kuli gezückt. Der Politik war dieses Vorkommnis ziemlich unangenehm …