06.07.2023
Atemalkohol - auch hier ist die Verkehrsfehlergrenze zu berücksichtigen!


Im Straßenverkehr wird nicht nur die Geschwindigkeit, sondern neben Rotlichtzeit und Abstand auch die Atemalkoholkonzentration gemessen.

Wie schon von der Geschwindigkeitsüberwachung bekannt, ist eine technische Messung niemals perfekt. Der durch sie bestimmte Messwert ist immer nur eine Annäherung an den tatsächlichen Wert der Messgröße, die bestimmt werden soll. Deshalb wird im Messwesen immer eine statistische Betrachtung durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Messwert nicht über ein akzeptables Maß hinaus vom tatsächlichen Wert abweicht. Dazu gibt es die Prüfungen vor der Bauartzulassung und später die regelmäßigen Eichungen.

Während der Eichung wird gemäß DIN 0405-1 mit einem Gasstrom, in dem sich eine definierte Menge Alkohol befindet, die Messgenauigkeit des Messgeräts geprüft. Selbst das Ergebnis dieser labormäßigen Prüfung ist nicht „perfekt“, sondern es ist eine maximale Abweichung oder Messungenauigkeit erlaubt.

Wenn also bereits unter Laborbedingungen eine Messungenauigkeit auftritt, dann ist es nach bisherigem Kenntnis- und Wissensstand ausgeschlossen, dass diese unter den üblichen Anwendungsbedingungen nicht auftritt.

Dementsprechend wurde in Anlage 18, Abschnitt 7 Punkt 3.2 der Eichordnung in der am 31.12.2014 geltenden Fassung festgelegt, dass die Verkehrsfehlergrenzen für Messungen mit Atemalkoholmessgeräten das 1,5fache der Eichfehlergrenzen betragen.

Dieser Wert gilt auch heute noch, wie unter Punkt 9.4 in „Ermittelte Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes, Stand 24. Mai 2022“ nachzulesen ist.

Damit sind vom erlangten technischen Messwert etwa mit dem Dräger Alcotest 9510 DE die Fehlergrenzen zu berücksichtigen.

Der anliegende Eichschein ist der erste Eichschein, der uns seit Beginn unserer Begutachtung mit Angabe der zu berücksichtigenden Fehlergrenzen zugeleitet wurde!

Dies bedeutet, dass auch die Eichbehörde hier einen Hinweisbedarf sieht.

Sollten Sie also ein Mandat in einer Alkoholsache haben, unterstützen wir Sie auch hier gerne in der gewohnten Art und Weise.