Authentizität gibt es nicht nur in der Datensicherheit. Auch ein Sachverständiger sollte authentisch sein.
Authentisch bedeutet dabei vor allen Dingen glaubwürdig. Aufrichtig. Vertrauen zu haben in das, was man tut und sagt. Oder von außen betrachtet: Wenn der unmittelbare Schein und das eigentliche Sein sich in Übereinstimmung befinden.
Man könnte sogar sagen, dass die Industrie- und Handelskammern ihren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Authentizität vorschreiben.
Denn in den Sachverständigenordnungen sind verschiedene Aspekte als Voraussetzung für eine Bestellung normiert. Zum Beispiel:
Unabhängigkeit
keine Einflussnahme, die Vertrauenswürdigkeit und Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gefährdet
Weisungsfreiheit
keine Verpflichtungen, die geeignet sind, seine tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen
Unparteilichkeit
Nicht dem Besorgnis der Befangenheit aussetzen; strikte Neutralität
Und dann gibt es immer mehr Sachverständige, die das zu vergessen scheinen.
Die sich in Abhängigkeiten von Rechtsschutzversicherern begeben (und so auf ihren Empfehlungslisten landen) oder es als Auszeichnungsmerkmal betrachten, besonders enge Verbindungen zu einigen Geräteherstellern zu haben (Interview mit Kai Matzen, Der Verkehrsanwalt 03/2024, S. 87 ff.).
Allerdings geht es darum, sich gerade nicht der Besorgnis der Befangenheit auszusetzen.
Es geht nicht um tatsächliche Befangenheit. Es genügt der „böse Schein“, der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.
Entscheidend ist, ob das Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu zweifeln.
Es geht darum, verlässlich zu sein. Authentisch eben.
Es geht darum, den Inhalt der eigenen Aussagen nicht am Adressatenkreis auszurichten, sondern an den eigenen Überzeugungen.
Wir sind beispielsweise überzeugt, dass es ein rechtsstaatliches, ein faires System der Verkehrsüberwachung nur mit Rohmessdaten geben kann. Diese Überzeugung (mit entsprechenden belastbaren Begründungen) kann man bei uns überall finden. In unseren Seminaren, in unseren Veröffentlichungen und in unseren gutachterlichen Stellungnahmen.
Wir fordern nicht Rechtsstaatlichkeit und Rohmessdaten in Interviews (Interview in Der Verkehrsanwalt, s.o.) um dann in unseren Gutachten konkrete Messungen ohne Prüfmöglichkeit doch „schönzuschreiben“.
Denn das wäre nicht authentisch. Das wären nicht wir.
Eckt man damit an? Selbstverständlich.
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