Wir erleben zunehmend eine Entwicklung, die sowohl Ihre Arbeit als auch die Interessen ihrer Mandanten erheblich beeinträchtigt: Absprachen zwischen Sachverständigen und Rechtsschutzversicherungen. Diese intransparente Praxis beeinflusst nicht nur die Unabhängigkeit von Gutachten, sondern führt auch zu Verunsicherung bei der Wahl eines geeigneten Sachverständigen.
1. Unlautere Absprachen
Sachverständige, die mit Rechtsschutzversicherungen konkrete Preisabsprachen treffen, verstoßen aber gegen grundlegende Regeln ihrer Berufsausübung. Diese Regeln sind insbesondere in der Sachverständigenordnung verankert, die von den Industrie- und Handelskammern (IHK) als bestellenden Organisationen erlassen wurde. Relevant ist hier insbesondere § 9 der Sachverständigenordnung:
§ 9 Abs. 1: Der Sachverständige darf sich keiner Einflussnahme aussetzen, die seine Vertrauenswürdigkeit und Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gefährdet.
§ 9 Abs. 2: Verpflichtungen, die geeignet sind, seine tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen, sind untersagt.
§ 9 Abs. 4: Der Sachverständige muss darauf achten, sich nicht der Besorgnis der Befangenheit auszusetzen.
Die Absprachen mit Rechtsschutzversicherungen bringen Sachverständige in eine Abhängigkeit, die direkt gegen diese Bestimmungen verstößt. Versicherer haben ein ureigenes Interesse daran, die Kosten ihrer Leistungen zu minimieren. Dies führt dazu, dass Weisungen erteilt werden, nur bestimmte, preislich gedeckelte Sachverständige zu beauftragen. Diejenigen Sachverständigen, die unabhängig und nach den höchsten Standards arbeiten, werden aus dem Markt gedrängt.
Die berufsrechtliche Klärung dieses Verhaltens durch die IHKen haben wir bereits angestoßen.
2. Auswirkungen auf den OWi-Markt
Ein unabhängiges Gutachten ist eine der wichtigsten Grundlagen für die erfolgreiche Verteidigung in einem OWi-Verfahren. Doch Versicherungen, die den Sachverständigen über Preisvorgaben kontrollieren, haben kein Interesse an einer aufwendigen Aufklärung oder tiefgehenden Analyse. Vielmehr liegt ihr Fokus darauf, ein Verfahren möglichst schnell und kostengünstig zu beenden. Dieser Interessenkonflikt beeinträchtigt die Aufklärung zugunsten der Mandanten massiv.
Außerdem führt er in eine bedenkliche Abwärtsspirale, was die Qualität der Gutachten am Markt angeht:
Liegt eine Preisdeckelung vor, hat das natürlich Auswirkungen auf die Prüfungstiefe. Zusätzliche Arbeit, die vielleicht nur in Einzelfällen entscheidende Hinweise ans Licht fördert, unterbleibt. Die Gutachtenqualität nimmt also ab.
Je mehr die Gutachtenqualität abnimmt, desto stärker werden Versicherungen und billige Konkurrenzunternehmen jedoch an der Preisschraube drehen. Es sind heute schon „Sachverständige“ am Markt, die sog. Gutachten für 150 € erbringen.
Am Ende dieses Prozesses verlieren sowohl die Mandanten als auch die Anwälte, da Gutachten keinen echten Mehrwert mehr bieten und völlig ohne Gutachten die Verteidigung in OWi-Sachen schlicht unmöglich wird.
3. Was also tun?
Viele Rechtsschutzversicherungen versuchen, durch Empfehlungen Druck auszuüben, einen bestimmten Sachverständigen zu beauftragen. Doch in den meisten Fällen haben Versicherte kein Weisungsrecht in ihren Vertragsbedingungen, das sie zur Beauftragung eines vorgeschlagenen Sachverständigen verpflichtet. Hier setzen wir an:
Unser kostenfreier Prüfservice bei Beauftragung:
Wir bieten Ihnen an, die Deckungszusage und die Ermittlungsakte kostenfrei zu prüfen, um festzustellen, ob unser Leistungsangebot von der Versicherung abgedeckt wird. Diese Serviceleistung ist unverbindlich und erleichtert Ihnen die Entscheidungsfindung.
Ihre Vorteile:
Maximale Unabhängigkeit: Sie behalten die Freiheit, den besten Sachverständigen für Ihren Fall auszuwählen.
Kein Zeitverlust: Gerade bezüglich der Themen Anforderung fehlender Beweismittel, Abgabe an die Staatsanwaltschaft und verspäteter Beweisantrag in der Hauptverhandlung ist ein rasches Vorgehen unverzichtbar.
Minimierung von Risiken: Wir helfen Ihnen, Unsicherheiten im Umgang mit Versicherungen zu reduzieren.
Transparenz für Ihre Mandantschaft: Sie können Ihrer Mandantschaft eine fundierte Empfehlung für einen unabhängigen und qualitativ hochwertigen Sachverständigen geben.
Die zunehmenden Absprachen zwischen Sachverständigen und Versicherungen stellen eine ernsthafte Gefahr für die OWi-Verteidigung dar. Diese Praxis gefährdet nicht nur die Unabhängigkeit von Gutachten, sondern führt langfristig zu einer Abnahme der Qualität am Markt.
Als Rechtsanwalt haben Sie jedoch die Möglichkeit, diesem Trend entgegenzuwirken und unabhängige Sachverständige zu beauftragen.
Nutzen Sie unser kostenfreies Serviceangebot: Schicken Sie uns einfach Ihre Deckungszusage und die Ermittlungsakte an gutachten@vut-verkehr.de, und wir prüfen unverbindlich und kurzfristig, ob wir für Sie tätig werden können.