Wer im OWi-Verfahren erfolgreich sein weill, braucht nicht nur juristisches Handwerkszeug, sondern auch Haltung. Denn bis zur Verfahrenseinstellung oder dem „Deal“ ist der Weg selten eben:
„verstreute“ Verfahrensakten
das „standardisierte“ Messverfahren, messfehlerfrei durch PTB-Prüfung
gelöschte Rohmessdaten
Gerichte, die Verfahren am liebsten schnell durchwinken
und – immer häufiger – Rechtsschutzversicherer, die dem Mandanten erklären wollen, wie Verteidigung „richtig“ geht
Die Realität:
Erfolg gibt es nicht auf dem Weg des geringsten Widerstands.
Erfolg gibt es dort, wo die Verteidigung bereit ist, Konflikte auszutragen.
Und das beginnt häufig vor dem ersten Schriftsatz ans Gericht.
Widerstand beginnt heute schon bei der Deckungsanfrage
Früher waren Probleme mit den RSV die Ausnahme, heute gehören sie zum Tagesgeschäft.
„Begründen Sie, warum das Gutachten notwendig ist.“
„Bitte beauftragen Sie nur den von uns empfohlenen Sachverständigen.“
„Wir übernehmen maximal 600 Euro an Sachverständigenkosten.“
Nicht die Verteidigungschancen bestimmten den Verlauf des Verfahrens, sondern die Kosten.
Spätestens nach dem Urteil des LG München I (Urteil vom 19.09.2025, Az.: 25 O 13841/24) ist die Rechtslage jedoch eindeutig:
Die RSV darf die freie Wahl des Sachverständigen nicht einseitig in der Deckungszusage beschränken.
Keine Kostendeckelung ohne ausdrückliche Grundlage in den ARB.
§ 82 VVG ist kein Werkzeug der Verteidigungssteuerung
Das alles gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Weisung vor oder nach Beauftragung
Zusammengefasst: Wer (unrechtmäßigen) RSV Weisungen folgt, gibt das Steuer der Verteidigung aus der Hand.
Erfolgreiche OWi-Verteidigung heißt: nicht klein beigeben
Wir erleben es jeden Tag: Dort, wo Verteidiger klar auftreten, wo sie
Akteneinsicht richtig durchfechten,
Messdaten einfordern,
Sachverständige selbst bestimmen,
RSV-Vorgaben zurückweisen,
und notfalls Beschwerde einlegen,
dort kommen Einstellungen und Deals.
Und dort, wo man „es halt so hinnimmt“?
Da gewinnt die Gegenseite — ganz leise, ganz systematisch.
OWi-Verteidigung ist heute mehr denn je eine Verteidigung gegen das System.
Und die Mandantschaft spürt, ob man ihr Verfahren nur verwaltet oder ob jemand für sie einsteht.
Zwei Musterschreiben für Ihre Verteidigungstaktik
Weil wir wissen, dass konsequentes Vorgehen Wirkung zeigt, stellen wir Ihnen ab sofort zwei praxiserprobte Musterschreiben zur Verfügung — direkt einsetzbar und klar strukturiert.
Für Fälle, in denen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gegen ihre berufsrechtlichen Pflichten verstoßen, indem sie vermeintliche „Sondervereinbarungen“ mit Rechtsschutzversicherern eingehen oder die Unabhängigkeit verletzen.
Vorstandsbeschwerde gegen RSV-Taktiken
Für Mandanten, bei denen Rechtsschutzversicherer versuchen, die freie Sachverständigenwahl einzuschränken, Kosten willkürlich zu deckeln, oder die Verteidigungsstrategie zu beeinflussen. Dieses Schreiben adressiert die Vorstandsebene — also die Stelle, die wirklich entscheidet, wenn Schadensteuerung über das Ziel hinausschießt.
Sie finden beide Schreiben zum Download in unserer Infothek.
Unser Angebot: Wir halten Ihnen den Rücken frei
Wir wissen, wie mühsam diese Diskussionen sein können.
Darum bieten wir Ihnen:
Kostenfreie Prüfung der Deckungszusage & Versicherungsbedingungen
Direkte Klärung mit der RSV — wir übernehmen das für Sie und Ihre Mandanten
Technische Begutachtung der Messung durch unabhängige Sachverständige
Direkte Online-Beauftragung – schnell und sicher
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