Vor zwei Wochen haben wir bereits über die vor dem AG Neunkirchen anhängigen Verfahren berichtet. Nun ist in beiden Verfahren ein Freispruch ergangen (Urteile liegen noch nicht vor). Die Argumentation entspricht aber der auch hier vertretenen Ansicht:
Die Kommune verstößt mit ihrer Verfahrensweise "sehenden Auges" gegen die eindeutige Erlasslage im Saarland.
Was diese Urteile nun für die Praxis in Neunkirchen bedeuten bleibt abzuwarten.
Sie zeigen aber noch einmal deutlich die praktische Relevanz der Thematik, die bereits im vergangenen Jahr im Fokus unseres Verkehrskongresses in Saarbücken lag.
Was bedeutet das für die Verteidigung?
Klärung der Zuständigkeit/Ermächtigung für die kommunale Verkehrsüberwachung nach Erlasslage
Prüfung der zwingenden Vorgaben durch den Erlass für Art und Zweck der Überwachung, insbesondere auch die Beteiligung Privater
Weitere Punkte die vom AG Neunkirchen in diesem Zusammenhang nicht in die Betrachtung eingeflossen sind, die aber eine ähnliche Rolle spielen können:
Erlasskonforme Beschulung des Mess- und Auswertepersonals
Auswahlverfahren der Kontrollörtlichkeiten (v.a. bei stationären Anlagen), z.B. die im Saarland zwingend vorgeschriebene Beteiligung der Verkehrsunfallkommission
Das vermeintlich "trockene" Thema des Verkehrskongresses 2015 hat seine Praxisrelevanz nachdrücklich bewiesen.
Unser diesjähriges Kongressthema wird dem unserer Ansicht nach in nichts nachstehen:
Warum z.B. beschließt ein "geheimer" Rat aus Vertretern des OLG Frankfurt, der Polizei Hessen und der PTB, dass der praktische Umgang mit Konformität und Eichung anders zu gestalten ist, als das neue MessEG es vorsieht?
Wie wirken sich Softwareupdates bei Messgeräten aus, die nach altem Recht zugelassen wurden?
Gilt das Vertrauen in ein "standardisiertes Messverfahren" noch, wenn ein staatliches Zulassungsverfahren durch ein privates Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt wird?
Das neue Mess- und Eichgesetz beim 3. Saarbrücker Verkehrskongress.