Seit Jahren kämpfen Anwälte, Sachverständige und Betroffene um die Rohmessdaten in OWi‑Verfahren. Und sie werden seit Jahren von PTB und Geräteherstellern immer wieder damit abgespeist, dass nur der »geeichte Messwert« zähle. Nichts anderes. Nichts. Gar nichts!
Wirklich gar nichts?
Mithilfe unserer Informatiker konnte VUT nachweisen, dass die aktuelle Auswertesoftware für das Messgerät ES 8.0 über einen Algorithmus verfügt, der nach Abschluss der Messung (also nachdem der »geeichte Messwert« existiert) Rohmessdaten auf das Vorhandensein von LED‑Einflüssen überprüft, und entsprechende Verwertungen (unter Umständen) unterdrückt.
In aller Deutlichkeit:
Die Auswertesoftware
öffnet nicht einfach die Falldatei, sondern
sie prüft die Rohmessdaten und
sie unterdrückt Falldateien bereits nachgewiesener Fehlmessungen (LED‑Einflüsse) [i], [ii]
Wie dieser Nachweis gelungen ist und welche weiteren Erkenntnisse und Folgen sich hieraus ergeben, erfahren Sie in Kürze in einer ausführlichen Stellungnahme zur Thematik.
Wichtig ist an dieser Stelle nur eines: Trotz aller Dementi der Vergangenheit hinsichtlich der Problematik von LED‑Einflüssen hat der Gerätehersteller (und wohl auch die PTB) einen systemischen Fehler seines Messgeräts in diesem Zusammenhang erkannt und entsprechende Änderungen an der Auswertung vorgenommen. Diese nachträgliche Überprüfung (also nach der Messwertfindung stattfindende Prüfung) des Messwerts erfolgt anhand von Rohmessdaten.
Der Gerätehersteller tut also genau das, was Sachverständige seit Jahren im Sinne eines gerechten OWi‑Verfahrens fordern, und was seit Jahren von Hersteller und PTB (und sich anschließender Obergerichte) verhindert wird.
Dabei steht nun jedoch fest:
LED‑Einflüsse auf Messungen mit dem ES3.0/ES8.0 sind real.
Das Narrativ, dass Rohmessdaten nicht geeignet seien, nachträglich eine Einzelmessung zu überprüfen, ist widerlegt.
Diese Erkenntnis gilt für alle Messgeräte und lässt sich auch von PTB und anderen Hersteller nicht mehr wegdiskutieren oder leugnen. Die vollständigen Daten, auf denen die Ermittlung eines Geschwindigkeitsmesswertes beruht, sind die wichtigste Informationsquelle, um die Korrektheit eben dieser Ermittlung zu überprüfen.
In Teil zwei und drei dieser Newsletterreihe erfahren Sie am Freitag und am kommenden Mittwoch mehr zu den Hintergründen dieser Entdeckung und den betrügerischen Versuchen, die Nutzung – und damit die Bedeutung – eben dieser Rohmessdaten für das OWi‑Verfahren zu verschleiern.
i Bladt et al. Optische Täuschung - schneller dank LED
ii VUT, eso & LED – wenn das „hypothetische Szenario“ wieder mal zur realen Fehlmessung führt