Das Bundesverfassungsgericht hat leider keine Klarheit gebracht, unsere Studie dagegen schon:
Sind die vollständigen und unselektierten Rohmessdaten vorhanden, so lässt sich bei fast jeder dritten Messung ein relevanter Messfehler (sprich min. 1 km/h) feststellen.
Es wurde also jeder einzelne Messwert aufs km/h geprüft.
In unserer Studie veröffentlichen wir hierzu nicht nur die Ergebnisse dieser Auswertung, sondern legen selbstverständlich auch die genaue Methodik offen.
Wir liefern damit einen handfesten Beweis für eine Frage, die laut BVerfG noch Unsicherheiten berge: Sind die Rohmessdaten für die nachträgliche Bewertung von Messergebnissen überhaupt von Nutzen?
Nun haben wir es schwarz auf weiß: Die Antwort lautet Ja.
Aber wie kann es sein, dass dieses Ergebnis zu Stande kommt, wo doch PTB und Hersteller gebetsmühlenartig behaupten, mit den Rohmessdaten könne man nur zum gleichen Ergebnis gelangen, wie das Messgerät selbst?
Einfach Antwort: PTB und Hersteller meinen etwas anderes, wenn sie von »Rohmessdaten« sprechen.
Jede Geschwindigkeitsmessung läuft in drei Schritten ab:
Datenerfassung (mit dem Ergebnis Rohmessdaten)
Datenselektion (mit dem Ergebnis Selektierte Daten)
Geschwindigkeitsberechnung (mit dem Ergebnis Messwert))
Schaut man sich Argumentation und Veröffentlichungen der PTB und Hersteller zur Thematik an, wird schnell klar, dass sie immer das Ergebnis von Schritt 2 meinen (Selektierte Daten), wenn sie von Rohmessdaten sprechen. Der ES3.0 hingegen (als einziges Messgerät in Deutschland) speichert tatsächlich das Ergebnis von Schritt 1 als Rohmessdaten ab.
Bedeutet: Wir können nicht nur eine eigene Geschwindigkeitsberechnung durchführen (Schritt 3), sondern noch wichtiger, wir können eine eigene Datenselektion durchführen. Also die Daten auswählen, die notwendig und geeignet sind, für die eigentliche Berechnung. Und dies eben individuell und mit dem Wissensstand ex post, den ein automatisiert ablaufender Prozess im Messgerät zum Messzeitpunkt gerade nicht hat.
Eine Auswertemethode, die leider auch die allermeisten Sachverständigen nicht anwenden. Viele tun lediglich das, was PTB und Hersteller insofern zu recht als unnötig abstempeln: Mit den vom Gerät selektierten Daten lediglich den Rechenweg überprüfen.
Fragen Sie Ihren Sachverständigen nach der Fehlerquote bei seinen hausinternen ES3.0-Auswertungen. Weicht diese signifikant von den ermittelten 30% ab, so spricht viel dafür, dass dort keine echte Rohmessdatenauswertung stattfindet.