07.10.2024
Online Seminare 2025 – „Bestimmungsgemäße Verwendung“ für eine erfolgreiche Verteidigung


Ich habe ein Gutachten, was mache ich denn jetzt damit?

Halt.

Eigentlich stellt sich die entscheidende Frage schon früher:

Ich habe ein Verkehrs–OWi Mandat, was mache ich denn jetzt damit?

Eine Frage, die sich nicht nur Neulinge auf dem Gebiet stellen, sondern (in der ein oder anderen Form) auch viele routinierte „alte Hasen“.

Das liegt zum einen daran, dass man häufig nicht weiß, an was für eine Art Bußgeldrichter man am Ende gelangt, zum anderen aber auch daran, dass sich im verkehrsrechtlichen OWi–Bereich viel bewegt.

Aktuell zum Beispiel, dass man sich vom Begriff des standardisierten Messverfahrens lösen sollte, hin zu den konkreten gesetzlichen Vorgaben des MessEG und der MessEV.

Allen voran § 33 MessEG und die „bestimmungsgemäße Verwendung“.

Denn wenn eine solche nicht vorliegt, darf der ermittelte Messwert nicht verwendet werden.

Die Verteidigungsstrategie im OWi-Verfahren ist also in der Theorie simpel, was nicht heißt, dass sie in der Anwendung einfach ist.

Sie gliedert sich in drei Schritte:

 

1. Sammeln

Nur, wer alle Informationen über den konkreten Messvorgang hat, kann die Einhaltung der Vorgaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung auch kontrollieren. Beim Vervollständigen dieser Informationsbasis helfen die Entscheidungen von BVerfG (2 BvR 1616/18 vom 12.11.2020, 2 BvR 1167/20, 2 BvR 1082/21, 2 BvR 1090/21 vom 20.06.2023) und des BGH (4 StR 171/21 vom 30.03.2022).

 

2. Prüfen

Liegen alle Informationen vor, wird nach Hinweisen geforscht, dass die bestimmungsgemäße Verwendung nicht eingehalten wurde.

Warum prüft man nicht, ob der Messwert korrekt ist? Weil das nur in den wenigsten Fällen möglich ist (Stichwort: Rohmessdaten).

Und außerdem: Weil es gesetzlich nicht verlangt wird, siehe § 33 MessEG.

 

3. Vortrag

Sind entsprechende Hinweise auf nicht bestimmungsgemäße Verwendung gefunden, werden sie vorgetragen. So früh wie möglich, so pointiert wie möglich. Im Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Als Beweisantrag. In der Hauptverhandlung.

Will ein Richter dennoch verurteilen, so liegt dies nicht in der Hand der Verteidigung.

Aber sie hat dann alles für ihre Mandantschaft getan, was möglich war.

 

Diese Strategie liegt unserer aktuellen Onlinesemiarreihe zu Grunde.

Wir sind überzeugt, dass es wenig Mehrwert für Ihre Fähigkeiten als Verteidiger*in hat, sich bloß Wissen über technische Fehlermöglichkeiten anzuhören.

Vielmehr geht es uns darum, die gerade skizzierte Strategie eindrücklich zu vermitteln, und anhand der einzelnen konkreten Messverfahren die taktische Umsetzung dieser Strategie aufzuzeigen.

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