Wer Mandanten im OWi–Bereich verteidigt, kennt das Spiel: Kaum ist ein Argument der Rechtsschutzversicherer vom Tisch, fällt ihnen das nächste ein, um Kostenübernahme für notwendige Verteidigungsmaßnahmen zu verweigern.
Aktuell im Trend: „Wir übernehmen nur objektiv notwendige Kosten. Privatgutachten sind nicht erforderlich, da Gerichte von Amts wegen zur Sachaufklärung verpflichtet sind.“
Was auf den ersten Blick plausibel klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine gefährliche Verkürzung. Hier werden nicht nur zu tragende Kosten vermieden, sondern aktiv die Verteidigung Ihres Mandanten sabotiert.
„Amtsermittlung“ – das Scheinargument
Richtig ist: Nach § 244 Abs. 2 StPO sind Gerichte verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt dieser Grundsatz entsprechend.
Doch wer sich allein darauf verlässt, übersieht zwei entscheidende Punkte:
Standardisierte Messverfahren: Die Rechtsprechung geht bei diesen Verfahren grundsätzlich von der Richtigkeit des Messergebnisses aus. Beweislastumkehr bedeutet: Es ist Sache des Betroffenen, frühzeitig konkrete Anhaltspunkte für Fehlerquellen vorzutragen. Ohne einen eigenen Sachverständigen wird das praktisch unmöglich.
BVerfG-Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont: Ein Betroffener muss die Möglichkeit haben, frühzeitig selbst nach Fehlerquellen zu suchen. Denn das Gericht darf im Grundsatz darauf vertrauen, dass das standardisierte Messverfahren „richtig“ arbeitet. Genau deshalb ist das Privatgutachten unverzichtbar – es schafft die Grundlage, überhaupt Zweifel am Messergebnis aufzuzeigen. Kommen die Anträge erst in der Hauptverhandlung, werden sie als verspätet abgewiesen.
Mit anderen Worten: Wer sich auf die Amtsermittlung verlässt, hat den Prozess schon verloren.
Warum halten Versicherer trotzdem an diesem Argument fest?
Finanzielles Interesse: Jedes vermiedene Gutachten spart Kosten.
Machtposition: Viele Versicherte lassen sich von der Behauptung einschüchtern, „das sei nicht notwendig“ und zahlen lieber selbst – oder verzichten ganz.
Verzögerungstaktik: Durch ständige neue Vorwände wird die Arbeit von Verteidigern erschwert, Verfahren verzögert und das Vertrauen in unabhängige Gutachter unterminiert.
Doch klar ist: Diese Praxis ist nicht nur unlauter, sie ist auch rechtlich nicht haltbar.
Unsere Empfehlung: Aktiv gegensteuern
Lassen Sie sich und Ihre Mandanten nicht einschüchtern. Jede dieser „neuen Schikanen“ muss im Einzelfall zurückgewiesen werden.
Unser Service für Sie
Damit Sie in der Mandatsarbeit nicht durch Versicherungs-Argumente ausgebremst werden, bieten wir Ihnen an:
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Fazit: Lassen Sie sich von wechselnden Argumentationsmustern der Versicherer nicht einschüchtern. Nutzen Sie Ihr gutes Recht – wir stehen Ihnen und Ihren Mandanten dabei zur Seite.