30.10.2018
PTB Stellungnahme zu ES3.0 und LED – Erwartbar und irrelevant


Bereits im November 2017 haben wir berichtet, dass sich nach Auswertung von Rohmessdaten beim ES3.0 feststellen ließ, dass LED-Scheinwerfer bei gemessenen Fahrzeugen die Messwerte beeinflussen können.

Aus dieser Erkenntnis ergab sich die Frage, ob die LED-Problematik (gepulstes Licht beeinflusst die auf Lichteinflüssen basierende Messtechnik des ES 3.0) bereits bei Zulassung des Messgeräts bekannt war und in den Zulassungsprüfungen Berücksichtigung fand/finden konnte.

Nun hat die PTB mit einiger Verspätung auf diese Erkenntnisse reagiert.

Leider ist die Darstellung der PTB weder physikalisch noch technisch belegt. Vielmehr findet sich eine bloße Ansammlung von nicht belegten und teilweise bereits widerlegten Behauptungen.

Diese Aneinanderreihung von Behauptungen soll nun die aufgeworfenen Zweifel widerlegen. Belastbare Testergebnisse oder auswertbare Statisitiken werden nicht zur Verfügung gestellt. Wieder einmal sollen also auch Sachverständige den Ausführungen schlicht glauben.

Daneben stehen die in der Vergangenheit bereits diskutierten und bislang nicht ausgeräumten Widersprüche und Wissens- bzw. Prüfungslücken der PTB im Zusammenhang mit dem ES 3.0:

Das Angebot einer wissenschaftlichen, faktenbasierten Auseinandersetzung steht nach wie vor (ungenutzt) im Raum.

Die Argumentation der PTB läuft also im Grunde auf die gleiche "Logik" hinaus, wie die Gesamtdiskussion um das standardisierte Messverfahren:

Es bleibt also das absolute Festhalten an der eigenen Unfehlbarkeit, die jedoch in der Vergangenheit ein ums andere Mal widerlegt worden ist (JVC Piller, µP 80, PoliScan usw.).

Dieses Unvermögen eigene Fehler einzugestehen (deren Auftreten wissenschaftlicher und technischer Fortschritt geradezu bedingt) ist es, was einer fairer und transparenten Verkehrsüberwachung im Wege steht. Es führt zu Unverständnis und Ablehnung bei Betroffenen und ihren Rechtsanwälten, bei Sachverständigen und immer mehr Gerichten.

Letztendlich ist es jedoch auch wenig zielführend zu diskutieren, ob die ES 3.0-Zulassung zu Recht ergangen ist oder nicht. Denn jedenfalls im Einzelfall lassen sich Beeinflussungen des Messwerts anhand der Rohmessdaten nachvollziehen und belegen, dies zum Glück auch mit durchsetzbarem Erfolg vor Gericht.

Für die Praxis bleibt daher nur der Rat: in jedem kritischen Einzelfall (zumindest bei Überschreitungen nahe der Bußgeldschwellen) eben diese Auswertung durch geeignete Sachverständige durchführen zu lassen.

Des Weiteren zeigt das Beispiel LED bei ES 3.0 einmal mehr: Rohmessdaten werden in jedem digitalen Messverfahren dringend benötigt um eine nachträglich Prüfung des Messwerts durch den Betroffenen (eben nicht durch das Gericht, wegen des stand. Messverfahrens) zumindest zu ermöglichen. Das gebietet das fair-trial-Prinzip.

In diesem Zusammenhang geht auch der Appell an alle Sachverständigen, diese Forderung so lange gemeinsam vorzutragen, bis eine entsprechende Reaktion erfolgt (s.a. VGT 51 und 54).