In einer Dienstlichen Stellungnahme der PTB vom 19.12.2023 äußerst sich Herr Dr. Wynands zur Problematik von Hindernissen im Messbereich bei Geräten der Poliscan–Familie.
Eine Problematik, die wir auf unserem Verkehrskongress 2023 und in eigenen Veröffentlichungen ausführlich behandelt haben.
Wer nun jedoch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik erwartet, wird wieder einmal enttäuscht.
Beziehungsweise bestätigt, denn sind wir doch einmal ehrlich: Wer erwartet wirklich noch konstruktive Informationen oder gar Dialog aus dem Haus der obersten technischen Bundesbehörde?
Stattdessen nur eines: Polemik.
Und davon nicht zu wenig. Außerdem natürlich mal wieder ein Verdrehen und Ignorieren von Aussagen, Thesen und Fragestellungen.
Die PTB treibt (wie leider zu erwarten war) ihr Verwirrspiel auch im Neuen Jahr weiter. Was hingegen unterbleibt: Antworten oder echte Stellungnahmen. Solche mit Gehalt. Die sich eben mit den aufgeworfenen Fragen oder aufgestellten Thesen inhaltlich auseinandersetzen.
Bleiben wir also zunächst beim Kernthema der Stellungnahme: Hindernisse im Messbereich.
Hierzu führt Dr. Wynands aus:
Bedingt durch das Messprinzip, sind Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte wie das hier verwendete Poliscan FM1, die auf Laserscannern beruhen, unempfindlich auf Hindernisse im Messbereich.
Hervorhebung nachträglich eingefügt.
Anders – und im Vergleich zu allem, was aus dem Haus der PTB kommt, natürlich auch differenzierter – die Gebrauchsanleitung des FM1 (deren Einhaltung zwingende Voraussetzung für die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren ist):
Hindernisse im Messbereich können zu Unterbrechung oder erhöhter Anzahl von annullierten Messungen führen. Hindernisse im Erfassungsbereich des Messgeräts sind daher zu vermeiden. Achten Sie daher beim Aufstellen des Messgeräts in Parklücken auf ausreichende Parklückenlänge.
Hervorhebung nachträglich eingefügt.
Zunächst ist also zwischen Mess– und Erfassungsbereich zu unterscheiden. Dann bleibt nur festzustellen, dass die Gebrauchsanweisung Hindernisse im Erfassungsbereich (der regelmäßig größer sein sollte als der Messbereich) verbietet. Kein Platz für Auslegung.
Auffällig außerdem: In den Gebrauchsanweisungen älterer Poliscan Messgeräte findet sich zwar auch der Hinweis darauf, Hindernisse eher zu vermeiden. Die klare Anweisung dafür fehlt allerdings.
Das Verbot von Hindernissen im Erfassungsbereich wurde also bei neueren Gebrauchsanweisungen eingeführt.
Warum sollte der Gerätehersteller ein einschränkendes Nutzungsmerkmal einführen, das er für nicht notwendig erachtet?
Die von Herrn Dr. Wynands kommentierte Forderung nach der gesamten Messreihe hat auch nicht den Grund, dass wir davon ausgehen, dass Leitplanken plötzlich ihre Position verändern. (Ist diese Art von »Argumentation« wirklich dem »obersten technischen Wissenschaftler« Deutschlands angemessen?)
Vielmehr wurden und werden die Gründe für die Forderung nach Auswertung der gesamten Messreihe an vielen anderen Stellen von uns ausführlich aufgeführt und erläutert. Hier bedürfte es aber natürlich (wieder einmal) einer näheren und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit unseren Ausführungen.
Einer der wichtigsten und einleuchtendsten Gründe sei aber auch an dieser Stelle noch einmal wiederholt (ebenso der Hinweis, dass ein Kommentar von Dr. Wynands gerade zu diesem Punkt natürlich unterblieben ist):
Das Messfoto zeigt allenfalls einen Ausschnitt des Mess– oder gar Erfassungsbereichs. Durch Auswertung der Messreihe (wie beim Verkehrskongress, aber auch in unseren Gutachten ausführlich dargelegt), lassen sich sehr eindeutige Hinweise darauf finden, dass außerhalb des Messfotos ein Hindernis im Erfassungsbereich vorgelegen hat.
So auch im der Dienstlichen Stellungnahme zu Grunde liegenden Fall.
Die gesamte Argumentation von Dr. Wynands beruht – ähnlich wie im Themenkomplex Rohmessdaten – mal wieder auf einem Spiel mit Begrifflichkeiten, indem er sich in seinem Schreiben lediglich auf Hindernisse im Messbereich bezieht und das Gebrauchsanweisungsverbot von Hindernissen im Erfassungsbereich komplett unerwähnt lässt.
Daneben dann noch ein bisschen Dreckwerfen und dem Gegenüber gerade das unterstellen, was man selber tut: das Verdrehen von Begrifflichkeiten. Schön etwa daran zu sehen, wenn unsere Aussage »es ist kein technischer Grund erkennbar, warum Rohmessdaten nicht gespeichert werden« in fehlende Kenntnis über die Funktion des Messgerätes verkehrt wird.
Wenn die tatsächlichen Argumente fehlen, bleibt wohl nicht mehr.
Zitat:
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich die Vielzahl an falschen Annahmen, verdrehten Begrifflichkeiten und unrichtigen Schlüssen in dem Gutachten nicht im Einzelnen richtigstelle.
Wo kämen wir da auch hin, wenn die PTB einer ihrer behördlichen Aufgaben mal fachgerecht nachkäme.
Bleibt am Ende nur zu hoffen, dass die Stellungnahme – dem Erstellungsdatum entsprechend – beim geselligen Weihnachtsmarktbesuch gefertigt wurde.
Sie verteidigen in Poliscan FM1 – Sachen oder anderen Geschwindigkeitsvorwürfen?
Sie sehen sich ähnlichen behördlichen Stellungnahmen gegenüber?
Wir scheuen die Konfrontation in der Sache nicht.
Im Gutachten oder der ergänzenden Stellungnahme.
Testen Sie es aus!
info@vut-verkehr.de