In dieser Woche sind wir mit unserer kostenlosen Einführungsveranstaltung in unsere diesjährige Online Seminarreihe gestartet.
Die Veranstaltung war ausgebucht!
Das zeigt die hohe Relevanz der dort besprochenen Themen:
Das MessEG und die MessEV sind zwar bereits seit dem 01.01.2015 in Kraft, aber nun, zehn Jahre später, sind die Übergangsvorschriften des § 62 MessEG ausgelaufen.
Das stellt die bisherigen Verteidigungsstrategien im OWi-Verfahren auf den Prüfstand, insbesondere auch die Rolle des Sachverständigen und seines technischen Gutachtens.
Hat eine Bauartzulassung noch Gültigkeit? Wenn ja, für welche Fälle?
Was ist mit den PTB-A?
Dürfen ab 2015 bauartzugelassene Messgeräte noch eingesetzt werden?
Wie gestaltet sich seit dem 01.01.2025 die Rolle der PTB im Verfahren (Stichwort: antizipiertes Sachverständigengutachten)?
Je mehr wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, desto mehr müssen wir feststellen, dass sich das OWi-Verfahren durch das MessEG und das Auslaufen des „Vertrauens“ in die staatlichen (PTB) Gerätezulassungen, grundlegend geändert hat.
Es ist vollkommen unstreitig, dass das gesamte Konzept des standardisierten Messverfahrens, und die Quasi-Beweislastumkehr, die mit ihm einherging, auf dem Vertrauen in das Zulassungsverfahren der obersten staatlichen Behörde für das Messwesen, der PTB, beruhte.
Aber dieses Vertrauen ist nun weg.
Wie bringt die Verteidigung dieses Umdenken auch ins Verfahren?
In der Einführungsveranstaltung zu unsere Seminarreihe zeigen wir Ihnen detailliert auf, wie Sie diese neue Verteidigungsstrategie für Ihre Verfahren umsetzen können.
Wegen hoher Nachfrage laden wir nun zu einem weiteren Termin ein. Unsere kostenlose Einführungsveranstaltung,
am Dienstag, 29.04.2025, von 14:00 – 16:00 Uhr
Wie kläre ich zeitnah die Leistung der Rechtsschutzversicherung? Denn eine verspätete Anforderung lähmt die Verteidigung oder macht sie gar unmöglich.
Wie fordert man zeitnah und korrekt die fehlenden Beweismittel an? Denn sonst drohen spätere Anträge (auf gerichtliche Entscheidung/Beweisanträge/Rechtsbeschwerden) ins Leere zu laufen.
Auch hierfür geben wir der Verteidigung in unserer Einführungsveranstaltung einen klaren Fahrplan an die Hand!
In der eigentlichen Seminarreihe beschäftigen wir uns dann mit den einzelnen Messverfahren und zeigen Ihnen nicht nur, dass und wie man Fehler findet, sondern vor allen Dingen auch, wie man sie wirkungsvoll ins konkrete Gerichtsverfahren einbringen kann.
Machen Sie sich selbst ein Bild, buchen Sie die kostenlose Einführungsveranstaltung gleich jetzt!
Unsere Seminare werden natürlich von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildungsveranstaltungen nach FAO anerkannt!