Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr haben wir gestern unsere kostenfreie Einführungsveranstaltung zu unserer Onlineseminarreihe „Wie setze ich den Sachverständigen richtig ein?“ durchgeführt.
Interesse und Resonanz waren durchweg positiv, weswegen wir (vor unserer offiziellen zweiten Runde in der zweiten Jahreshälfte) einen weiteren Termin anbieten:
Am Dienstag, den 24. Juni 2025
von 14:00 bis 16:00 Uhr
Was erwartet Sie?
Eine klare Einführung in das Themenfeld, welches das aktuelle OWi–Verfahren beherrscht.
Denn: MessEG und MessEV sind zwar seit 10 Jahren in Kraft, aber erst zu Beginn diesen Jahres sind die Übergangsvorschriften des § 62 MessEG ausgelaufen.
Hat eine Bauartzulassung noch Gültigkeit? Wenn ja, für welche Fälle?
Was ist mit den PTB–A?
Dürfen ab 2015 bauartzugelassene Messgeräte noch eingesetzt werden?
Wie gestaltet sich seit dem 01.01.2025 die Rolle der PTB im Verfahren (Stichwort: antizipiertes Sachverständigengutachten)?
Das „Vertrauen“ in die staatlichen (PTB) Gerätezulassungen ist seit dem 01.01.2025 Geschichte.
Was bedeutet das für das standardisierte Messverfahren, das zu einem großen Teil auf eben diesem Vertrauen fußt?
Hier muss ein Umdenken erfolgen, nicht nur auf Seiten der Verteidigung und der Gerichte, sondern auch auf Seiten der Sachverständigen.
Denn auch wenn die Rohmessdatenthematik endlich ihren Weg zum BGH gefunden hat, werden aktuell diese Daten in den wenigsten Fällen abgespeichert.
Insofern ist auch in den wenigsten Fällen eine echte Prüfung des konkreten Messwertes möglich.
Dennoch suggerieren die meisten Sachverständigengutachten am Markt, dass dem so sei (mit dem immergleichen Ergebnis).
Wie kann die Verteidigung es vor diesem Hintergrund schaffen, das angesprochene Umdenken in ihr Verfahren zu bringen?
Hier bieten die gesetzlichen Regelungen des MessEG und der MessEV glücklicherweise einen deutlichen Weg.
In unserer Veranstaltungsreihe geben wir Ihnen einen klaren Fahrplan zur bestimmungsgemäßen Verwendung an die Hand!
Buchen Sie direkt Ihren Platz! (Teilnehmerzahl begrenzt)
Unsere Seminare werden natürlich von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildungsveranstaltung nach FAO anerkannt!