Gut Ding braucht Weile.
Die Beauftragung stammte noch aus dem Dezember 2020. In der letzten Woche, mehr als dreieinhalb Jahre später, halten wir nun endlich etwas in der Hand. Und es zeigt sich: Ein langer Atem zahlt sich aus.
Denn das Urteil des AG Crailsheim (Urt. v. 12.09.2024, Az.: 4 3 C 248/22) stellt unmissverständlich klar, dass der von VUT in Ansatz gebrachte Stundensatz nicht nur in Anbetracht der Qualität der Gutachten sondern auch aufgrund unserer Innovationsführerschaft der Ortsüblichkeit entspricht und damit Kürzungen durch Rechtsschutzversicherer unrechtmäßig waren und sind.
Genauso wie die unsäglichen Bezugnahmen der RSV auf das JVEG bei außergerichtlichen Tätigkeiten.
In diesem Fall ging es „bloß“ um Zahlung weiterer 356,73 €.
Aber seit wir diesen Musterprozess eingeleitet haben, versuchten verschiedene RSV in mehr als 100 Verfahren ähnliche Stundensatzkürzungen durchzudrücken, so dass wir nur in diesem Zusammenhang ausstehende Forderungen von über 50.000 € angehäuft haben.
All das zeigt zwei Dinge:
Die Rechtsschutzversicherer wenden (nicht nur mit Stundensatzkürzungen) eine gefährliche Zermürbungstaktik an, die mittlerweile den gesamten Gutachtenmarkt im Verkehrs–OWi Bereich befallen hat.
Unzulässige Stundensatzkürzungen sind dabei nur ein Hebel von vielen.
Weisungen und willkürliche Pauschalpreisdeckelungen sind von den anderen Unzulässigkeiten die beliebtesten.
Eine Entwicklung, die insbesondere vorangetrieben wird durch unseriöse Sachverständigenbüros, die sich (entgegen den Pflichten aus ihrer öffentlichen Bestellung und Vereidigung) in Abhängigkeitsverhältnisse mit den Versicherern begeben, und oberflächliche Muster“gutachten“ zu festgelegten Preisen erbringen.
Wem das schadet?
Uns natürlich.
Aber auch Ihnen. Denn Sie werden in vielen Fällen (und in Zukunft vielleicht sogar gänzlich) einer entscheidenden Möglichkeit und Unterstützung Ihrer Verteidigung beraubt.
Umso erfreulicher daher das aktuelle Urteil.
Denn es zeigt auf der anderen Seite: Man kann erfolgreich gegen diese Missstände angehen.
Wie in der Vergangenheit (z.b hier, hier und hier) zeigen die Gerichte den Rechtsschutzversicherern ihre Grenzen auf.
Der Kampf lohnt sich.
Aber man muss ihn auch annehmen.
Wir scheuen diese Auseinandersetzung jedenfalls nicht.
Sie möchten wissen, welche Versicherung Schwierigkeiten bereitet? Besuchen sie die von uns tagesaktuell gepflegte Übersicht unserer Erfahrungen mit den Rechtsschutzversicherern auf unserer Website.
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