27.01.2025
Die „neue“ Rechtslage im OWi-Verfahren


Das MessEG und die MessEV sind bereits seit dem 01.01.2015 in Kraft, aber nun, zehn Jahre später sind die Übergangsvorschriften des § 62 MessEG ausgelaufen.

Dadurch stellt sich eine Vielzahl von Fragen.

Je mehr wir uns mit diesen Fragen beschäftigen, desto mehr müssen wir feststellen, dass sich das OWi-Verfahren durch das MessEG und das Auslaufen des „Vertrauens“ in die staatlichen (PTB) Gerätezulassungen, grundlegend geändert hat.

Es ist vollkommen unstreitig, dass das gesamte Konzept des standardisierten Messverfahrens, und die Quasi-Beweislastumkehr, die mit ihm einherging, auf dem Vertrauen in das Zulassungsverfahren der obersten staatlichen Behörde für das Messwesen, der PTB, beruhte.

Aber dieses Vertrauen ist nun weg.

Rein tatsächlich war es das unsererseits schon seit langem. (Aus jüngerer Zeit: hier, hier oder hier)

Seit Anfang des Jahres aber eben auch strukturell.

Aber wie kann die Verteidigung es schaffen, dieses Umdenken auch ins Verfahren hineinzubringen?

Hier bieten die gesetzlichen Regelungen des MessEG und der MessEV glücklicherweise einen deutlichen Weg.

In den kostenlosen Einführungsveranstaltungen (am 11.03.2025 und am 02.09.2025 jeweils von 14:00 – 16:00 Uhr) zu unserer Onlineseminarreihe zeigen wir Ihnen detailliert auf, wie Sie diese neue Verteidigungsstrategie für Ihre Verfahren umsetzen können.

Und wir gehen noch einen Schritt weiter.

Beziehungsweise zurück. Denn wir setzen am Anfang an:

Wie kläre ich zeitnah die Leistung der Rechtsschutzversicherung? Denn eine verspätete Anforderung lähmt die Verteidigung oder macht sie gar unnmöglich.

Wie fordert man zeitnah und korrekt die fehlenden Beweismittel an? Denn sonst drohen spätere Anträge (auf gerichtliche Entscheidung/Beweisanträge/Rechtsbeschwerden) ins Leere zu laufen.

Auch hierfür geben wir der Verteidigung einen klaren Fahrplan an die Hand!

In der eigentlichen Seminarreihe beschäftigen wir uns dann mit den konkreten Messverfahren und zeigen Ihnen nicht nur, dass und wie man Fehler findet, sondern vor allen Dingen auch, wie man sie wirkungsvoll ins konkrete Gerichtsverfahren einbringen kann.

 

Machen Sie sich selbst ein Bild, buchen Sie die kostenlose Einführungsveranstaltung gleich jetzt!

Unsere Seminare werden natürlich von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildungsveranstaltungen nach FAO anerkannt!